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OLG Koblenz, 12.04.2001 - 5 U 1042/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 06.04.2005 - 11 O 143/02
Mängel in der Planungsleistung als Kündigungsgrund
So haben der Bundesgerichtshof und verschiedene andere Gerichte mehrfach entschieden, dass der Ausgleich des entgangenen Gewinns kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellt und die Einnahme des Gewinnersatzes keinen steuerpflichtigen Umsatz begründet (vgl. BGH NJW 1999, 3261, BauR 1992, 231; NJW-RR 1986, 1026; FG München EFG 2001, 465; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2001 - 5 U 1042/00 - BFH NV 1999; 987).